Kuratorium und Vorstand
Das Kuratorium entscheidet über die Stiftungsarbeit
Das Kuratorium entscheidet über die Grundsätze der Stiftungsarbeit und es berät und überwacht den Vorstand. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere die Entscheidung über die Richtlinien der Fördertätigkeit und über die Verwendung der Stiftungsmittel. Außerdem legt das Kuratorium die Grundzüge für die Verwaltung des Stiftungsvermögens fest und es beruft den Vorstand.
Besetzung des Kuratoriums
Das Kuratorium der Stiftung Gemeinsam Handeln besteht aus sechs Mitgliedern. Vier werden vom Vorstand des Paritätischen NRW benannt. Hinzu kommen zwei, die aufgrund ihrer Persönlichkeit besonders geeignet sind, die Stiftungszwecke wirksam zu erfüllen.
Die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung Gemeinsam Handeln sind:
- Elke Schmidt-Sawatzki (Vorsitzende)
- Julian Beywl
- Bettina Böttinger
- Andrea Büngeler
- Else Rieser
- Dr. Winfried Wortmann
Der Vorstand verwaltet und vertritt die Stiftung
Der Vorstand der Stiftung Gemeinsam Handeln verwaltet die Stiftung und vertritt diese nach außen. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens, einschließlich der Führung von Büchern und Konten sowie der Aufstellung des Jahresabschlusses. Zudem erarbeitet er Vorschläge für Fördertätigkeiten, berichtet dem Kuratorium und setzt dessen Beschlüsse um.
Besetzung des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus einer bis drei Personen. Diese werden vom Kuratorium berufen.
Dem Vorstand der Stiftung Gemeinsam Handeln gehören an:
- Stefan Rieker
- Dr. Isabel-Marie Höppner