Stiftung Gemeinsam Handeln

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Eine Frau zählt etwas mit den Fingern ab

Warum stiften gut ist

Die Stiftung Gemeinsam Handeln wendet sich an alle, die sich sozial engagieren, die sich aktiv in die gesellschaftliche Entwicklung einmischen wollen. Investieren Sie in soziale Arbeit, in innovative Projekte und helfen Sie damit ganz konkret Menschen in NRW!

Soziale Arbeit mit Menschen in NRW unterstützen

Viele Menschen sind aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder Behinderung, aufgrund von Arbeitslosigkeit, Geldnot oder persönlichen Schicksalsschlägen benachteiligt und benötigen Unterstützung. Zudem starten nicht alle Menschen unter den gleichen Bedingungen ins Leben, haben nicht die gleichen Chancen auf die bestmögliche Entwicklung, auf ein glückliches, selbstbestimmtes Leben. Hier leisten die Mitgliedsorganisationen unter dem Dach des Paritätischen NRW mit ihrer Vielzahl von Einrichtungen, Diensten, individuellen Angeboten und innovativen Projekten in ganz NRW einen wichtigen Beitrag – die Sie über die Stiftung Gemeinsam Handeln unterstützen können.

Selbst Stifter*in werden

Für private Stifter*innen gibt es zwei gute Möglichkeiten, sich langfristig unter dem Dach des Paritätischen sozial zu engagieren:

Eine eigene Treuhandstiftung gründen

Gründen Sie selbst eine Stiftung unter Ihrem eigenen Namen, die wir treuhänderisch verwalten. Sie alleine entscheiden, für welchen sozialen Zweck Sie einen Teil Ihres Vermögens verwenden möchten. Sie entscheiden über die Höhe des Stiftungskapitals, geben Ihrer Stiftung eine eigene Satzung und Ihr eigener Beirat entscheidet über die Fördertätigkeit Ihrer Stiftung. Wir übernehmen die Verwaltung und Bürokratie. Ihr Stiftungskapital wird auf einem separaten Depotkonto von uns angelegt, eine jährliche Bilanz sorgt für zusätzliche Transparenz. Zudem steht Ihnen der Vorstand der Stiftung Gemeinsam Handeln jederzeit beratend zur Seite.

Zustiftung in die Gemeinschaftsstiftung

Wenn Sie der Stiftung Gemeinsam Handeln zustiften, setzen Sie sich damit ebenfalls erfolgreich für soziale Anliegen ein. Die Höhe Ihrer Zustiftung legen Sie selbst fest. Im Gegensatz zur Spende wird Ihr Geld nicht ausgegeben, sondern angelegt und aus den Erträgen werden soziale Projekte im Paritätischen NRW finanziert. Auch Zustiftungen in die Stiftung Gemeinsam Handeln können mit einem eigenen Namen und einem von Ihnen festgelegten Zweck versehen sein.

Natürlich sind auch Spenden möglich – an die Stiftung Gemeinsam Handeln oder an einzelne Treuhandstiftungen unter unserem Dach. Ganz so, wie Sie es möchten.

Steuervorteile nutzen

Zuwendungen an Stiftungen können besonders steuerlich geltend gemacht werden.
Bei der Einkommensteuer beträgt der Vermögenshöchstbetrag eine Million Euro, bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen. Dieser Abzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer neuen oder schon länger bestehenden Stiftung kann innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren einmal in Anspruch genommen werden. Zuwendungen, die im Zuwendungszeitraum nicht abgezogen werden können, können uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden. Erbschaftssteuer fällt bei der Übertragung von Vermögen an Stiftungen nicht an. Ebenso bei der Übertragung von Immobilien und Grundvermögen keine Grunderwerbssteuer fällig.

Nachhaltig vererben

Sie möchten über Ihren Tod hinaus Ihrem sozialen Engagement für Menschen dauerhaft Ausdruck verleihen? Eine gemeinnützige Stiftung bietet die Chance, Ihr Vermögen (Kapital, Aktien, Wertpapiere, Immobilien, Wertgegenstände, Patente, Lizenzen) langfristig zum Wohl des Gemeinwesens einzubringen, ohne dass der Wert des Nachlasses geschmälert wird.

Für Spenden und Zustiftungen

Bank für Sozialwirtschaft, Essen
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE93370205000007233300